Coronavirus in NRW – Alle Chöre und Orchester in NRW dürfen nach Corona-Pause wieder proben
Die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes NRW ermöglicht jetzt auch das Proben im Orchester – mit Abstand und unter besonderen Auflagen. Die neue Fassung vom 21.05.2020 kann hier heruntergeladen werden. Sie ist bis einschließlich 5. Juni 2020 gültig.
Hierzu gibt es einen interessanten und informativen Artikel des Westfälischen Anzeigers. In diesem Artikel gibt es eine Aussage der Staatskanzlei zur Probenarbeit, mit der wir nun auch eine gewisse Rechtssicherheit haben. Es sind allerdings auch einige Punkte zu berücksichtigen, die nicht der Coronaschutzverordnung zu entnehmen sind.
So müssen Proberäume vom jeweiligen Träger/Aufsichtsbehörde vor Ort für diesen Zweck freigegeben werden. Das setzt voraus, dass ein Hygienekonzept vorgewiesen werden kann. In diesem Zusammenhang sollte auch ein „Hygienebeauftrager“ mit E-Mail und Telefonnummer benannt werden, der für Träger/Aufsichtsbehörden, für den Verein, die Eltern und Schüler sowie für die Ausbilder der Ansprechpartner ist. Diese beiden Punkte vereinfachen solch ein „Abnahmeverfahren“.
Der Volksmusikerbund NRW will Anfang nächster Woche eine Art Handlungsempfehlung für die Unterrichtstätigkeit im Musikverein zusammenstellen.
Hier geht es zum Artikel des Westfälischen Anzeigers mit den Bedingungen, unter denen Chöre und Orchester wieder Proben dürfen.