Änderungen im Vereinsrecht

Der Bund hat eine Ausnahmeregelung verabschiedet, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten von COVID-19 durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht.

Hier gibt es die ausführliche Information.

Quelle: BMCO-Newsletter Nr.2 vom 25.03.2020