Juleica-Ausnahmeregelungen für die Krisenzeit
DBJR: Für die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) wurde ein einheitliches Verfahren für das Jahr 2020 festgelegt, um Auswirkungen der Corona-Pandemie gerecht zu werden. Das Verfahren regelt unter anderem die Qualifizierung und Fortbildung sowie die Gültigkeit der Juleica.
Für 2020 gilt grundsätzlich:
· Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Das Verfahren befindet sich noch in der Umsetzung.
· Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden; ein Präsenz- und Gruppenanteil ist dabei notwendig.
· Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.
Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können und wie mit Erste-Hilfe-Kursen umgegangen wird, regelt die zuständige Landeszentralstelle. Die Landeszentralstellen ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland. Mögliche Konkretisierungen sind unbedingt zu beachten. Die Ausnahmeregelungen im Detail: https://www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/
Ansprechperson: Andrea Köhler (https://dbjr.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/)