Probenbetrieb in Risikogebieten
Seit dem 17. Oktober ist eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Die beinhaltet zwar keine neue Regelungen bezüglich des Probenbetriebs von Musikvereinen, aber §15a regelt das Vorgehen in Landkreisen bei der Überschreitung der Infektionszahlen bei den bekannten Marken von 35 und 50 Personen pro 100.000 Einwohnern.
Auch wenn das für euch generell heißt, dass ihr erstmal weiterproben könnt, machen sich viele von euch Sorgen wie es mit euren Proben weitergehen soll, wenn euer Verein im Risikogebiet liegt.
Da die Situation rund um Corona derart dynamisch und unvorhersehbar ist, gibt der VMB NRW keine pauschale Empfehlung raus wie sich Musikvereine und Kreisverbände verhalten sollen.
Deshalb gilt: Liegt euer Verein im Risikogebiet, sind unbedingt Absprachen mit dem zuständigen Ordnungsamt und eventuell mit dem zuständigen Gesundheitsamt nötig. Mit diesen Stellen müssen die Möglichkeiten der Probenarbeit abgestimmt werden.
Hier findet ihr nochmal unsere aktualisierten Leitfäden zum Hygienekonzept, zu Proben und Auftritten und zur aktuellen CoronaSchVo des Landes NRW.