Stundung von Sozialbeiträgen & Steuervorauszahlungen
Olaf Bräutigam, Schatzmeister des Landesmusikrates NRW informiert:
„Zu den Hilfsmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise zählen auch Handlungsempfehlungen an die Sozialträger: wie geht man mit Unternehmen und Mitgliedern der Kassen um, die ihre Beiträge selbst zahlen. Gerade im Musikleben stehen derzeit viele vor existenziellen, wirtschaftlichen Problemen. Rechnungen stapeln sich, die nicht mehr bezahlt werden können. Zu den Belastungen zählen auch die Sozial- und Krankenkassenabgaben.
Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) hat nun nach Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung seine Mitglieder angehalten, bei ausbleibenden Beiträgen diese zunächst einmal zu stunden. Das gilt für die Monate März bis Mai. Es sollen keine Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden. Auch für ältere nicht bezahlte Beiträge kann das gelten.
Die Einrichtungen, die Kurzarbeit anmelden mussten, zahlen die Sozialversicherungsbeiträge eigentlich allein, also ohne Teilung mit den Arbeitnehmern. Doch sie können diese nun von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen.
Aus meiner Sicht sind das Handlungsempfehlungen, die vielen kleinen Unternehmen im Musikleben sehr nützen können. Vielleicht können sie sogar das eine oder andere „Aus“ verhindern.
Auch zu Steuervorauszahlungen, Gewerbesteuer und andere Steuern, gibt es die Möglichkeit der Stundung. Hierüber unterrichtet die Finanzdirektion NRW und stellt das anhängende Antragsblatt zu „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Olaf Bräutigam“